Unser Honorar: der Betrag steht, bevor wir anfangen.

Zwei feste Honorare für ein E-2-Verfahren, 8.700 oder 11.700 USD, je nachdem, ob das Unternehmen schon steht oder erst entstehen muss. Sie kennen den Betrag, bevor wir anfangen, und er ändert sich nicht, weil das Konsulat nachfordert oder das Verfahren länger dauert als gedacht. Keine Abrechnung nach Stunden. Vorschüsse liegen auf unserem Treuhandkonto und werden erst an Meilensteinen verdient, die Sie sehen können.

Die Beträge im Überblick

Erstgespräch470 USD
Paket Antrag8.700 USDUnternehmen und Plan stehen
Paket Aufbau11.700 USDUnternehmen muss erst entstehen
Das erste Jahr2.400 USD im Jahr
ZahlungÜberweisung in USD oder Karte
Behördengebührengesondert

1 · Die Pakete

Paket Antrag

8.700 USDfestes Honorar

Ihr Unternehmen besteht oder ist gegründet, der Geschäftsplan liegt vor, das Kapital ist da.

  • Prüfung der Ausgangslage anhand der fünf Voraussetzungen
  • Beratung zur Struktur: Beteiligung, Kontrolle, Reihenfolge der Investition
  • Durchsicht Ihres Geschäftsplans aus Sicht des Konsulats, mit Änderungsvorgaben
  • Nachweiskette zur Mittelherkunft, von der Quelle bis zum US-Konto
  • Firmenbrief zu jedem Element von 9 FAM 402.9
  • Alle Formulare und die Mappe im Format Ihres Konsulats
  • Einreichung und Begleitung bis zur Entscheidung
  • Vorbereitung auf das Gespräch im Konsulat, auf Deutsch
  • Anträge für Ehepartner und Kinder
  • Eine Antwort auf eine 221(g)-Nachforderung
  • Bei einer Ablehnung: schriftliche Analyse der Gründe
Mit dem Erstgespräch beginnen

Paket Aufbau

11.700 USDfestes Honorar

Sie haben das Vorhaben und das Kapital; Gesellschaft, Geschäftsplan und Konto müssen erst entstehen.

  • Alles aus dem Paket Antrag, dazu:
  • Der E-2-gerechte Geschäftsplan: fünf Jahre, mit Stellenplan und Zwei-Jahres-Ergebnisrechnung, mit Ihnen erstellt
  • Gründung der US-Gesellschaft im gewählten Bundesstaat
  • EIN beim IRS, Registered Agent für das erste Jahr
  • Begleitung bei der Kontoeröffnung: welche Bank, welche Unterlagen, in welcher Reihenfolge
  • Die Investitionsschritte so gesetzt, dass jeder in der Mappe nachweisbar ist
Mit dem Erstgespräch beginnen

Das erste Jahr

2.400 USDim Jahr, nach der Erteilung

Mandanten, die uns über die Erteilung hinaus behalten möchten.

  • Ein Gespräch im Quartal
  • Prüfung jeder Änderung im Unternehmen, bevor Sie sie vornehmen
  • Die Beweisakte für die Verlängerung, laufend aufgebaut
  • Reise, Familie, Statusfragen zwischendurch
  • Bereitschaftsprüfung im zwölften Monat
Anfragen

Die Pakete unterscheiden sich im Umfang, nicht in der Sorgfalt. Jede Mappe wird von demselben Anwalt gebaut, nach demselben Maßstab, für dasselbe Konsulat.

2 · Meilensteine: wann was verdient ist

Vorschüsse gehen auf unser Treuhandkonto (IOLA) und bleiben Ihr Geld, bis der jeweilige Meilenstein erreicht ist. Erst dann wird der Teilbetrag auf unser Geschäftskonto übertragen; Sie erhalten darüber jedes Mal eine Abrechnung. Beenden Sie das Mandat vorher, erhalten Sie zurück, was noch nicht verdient ist.

MeilensteinPaket AntragPaket Aufbau
Mandatsannahme: Strategie, Strukturberatung, Unterlagenliste2.610 USD (30 %)2.925 USD (25 %)
Gesellschaft gegründet und Geschäftsplan fertig—2.925 USD (25 %)
Mappe fertig und von Ihnen zur Einreichung freigegeben3.480 USD (40 %)3.510 USD (30 %)
Antrag eingereicht1.740 USD (20 %)1.170 USD (10 %)
Vorbereitung auf das Gespräch abgeschlossen870 USD (10 %)1.170 USD (10 %)
Gesamt8.700 USD11.700 USD

Das Honorar für das erste Jahr wird in vier Quartalsraten von je 600 USD berechnet, jeweils zu Beginn des Quartals.

3 · Was wir Ihnen versprechen — und was nicht

Wir versprechen kein Ergebnis und nennen keine Erfolgsquoten: Über ein Visum entscheidet allein das Konsulat. Was wir versprechen, ist das Verfahren:

  • Die Mappe ist sechs Wochen, nachdem Ihre Unterlagen vollständig sind, fertig zur Freigabe.
  • Auf jede Nachricht antworten wir binnen eines Werktags.
  • Sie können das Mandat jederzeit beenden; was noch nicht verdient ist, zahlen wir zurück.
  • Fordert das Konsulat nach (221(g)), ist eine Antwort enthalten; weitere Antworten berechnen wir zum Festpreis, den wir Ihnen vorher nennen.
  • Wird der Antrag abgelehnt, erhalten Sie eine schriftliche Analyse der Gründe, ohne weiteres Honorar. Entscheiden Sie sich für eine Neueinreichung, führen wir sie zu einem festen Honorar, das wir Ihnen vorher nennen und das deutlich unter dem Paketpreis liegt, weil die Mappe schon steht. Behördengebühren erhebt das Konsulat erneut.

4 · Wie bezahlt wird

Rechnungen lauten auf US-Dollar. Sie zahlen per Überweisung auf unser Treuhandkonto bei einer US-Bank oder per Karte über LawPay, dem Zahlungsdienst für Anwaltskanzleien in den USA. Den Gegenwert in Euro oder Franken nennen wir Ihnen im Angebot zum Tageskurs; der Rechnungsbetrag bleibt in Dollar. Kein Stundenhonorar, keine Nachberechnung, keine Pauschale für „Auslagen“: Behördengebühren zahlen Sie direkt an das Konsulat, und das sind die einzigen Kosten, die nicht hier stehen.

Warum wir das so ausführlich schreiben: Der amerikanische Vorschuss auf ein Treuhandkonto ist in der deutschsprachigen Praxis der häufigste Grund, warum ein Mandat an einen US-Anwalt nicht zustande kommt. Das Treuhandkonto ist aber gerade Ihr Schutz. Das Geld gehört Ihnen, bis die Arbeit getan ist, und die Bank, die Anwaltskammer und wir führen darüber Buch.

5 · Behördengebühren

Amtliche Gebühren setzt die US-Regierung fest, Sie zahlen sie direkt an das Konsulat, und sie sind nie Teil unseres Honorars: die Antragsgebühr je Person, die Visa-Integritätsgebühr von 250 USD je Person seit Oktober 2025, und je nach Staatsangehörigkeit eine Reziprozitätsgebühr bei Ausstellung. Jeder Kostenpunkt des gesamten Verfahrens, auch die, die nicht bei uns anfallen: Was ein E-2 insgesamt kostet.

6 · Warum nicht 190 Euro?

Wer in Deutschland einen Anwalt anspricht, hat eine Zahl im Kopf: Nach § 34 RVG ist ein erstes Beratungsgespräch für Verbraucher auf 190 Euro gedeckelt. Unser Erstgespräch kostet etwa das Doppelte, unser Paket Aufbau etwa das Sechzigfache. 190 Euro kaufen in Deutschland eine Stunde Erstorientierung zu deutschem Recht bei einem Anwalt, der das Mandat danach nach Gegenstandswert oder Stunden abrechnet. Ein E-2-Mandat ist ein anderes Produkt: ein mehrmonatiges US-Verwaltungsverfahren mit Strukturberatung, einer Nachweiskette über jeden Euro, einem Antrag im Format eines bestimmten Konsulats, der Vorbereitung auf ein Gespräch, das über Jahre Ihres Lebens entscheidet, und der Begleitung bis zur Entscheidung — zu einem Festpreis, der sich nicht ändert, wenn das Konsulat nachfordert. Der Vergleich ist nicht 190 gegen 11.700; er ist „Stundenhonorar offen“ gegen „Betrag vorher bekannt“.

7 · Vor jedem Paket: das Erstgespräch

60 Minuten per Video zu mitteleuropäischen Zeiten, 470 USD, eine schriftliche Einschätzung binnen zwei Werktagen, bei Mandatierung binnen 90 Tagen in voller Höhe auf jedes Paket angerechnet.

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Die Beträge im Überblick

Erstgespräch470 USD
Paket Antrag8.700 USDUnternehmen und Plan stehen
Paket Aufbau11.700 USDUnternehmen muss erst entstehen
Das erste Jahr2.400 USD im Jahr
ZahlungÜberweisung in USD oder Karte
Behördengebührengesondert

Welches Paket passt?

Das klärt das Erstgespräch. Schreiben Sie uns vorab in ein paar Sätzen, wo Sie stehen; Sie erhalten binnen eines Werktags eine Antwort.

Beratung ausschließlich zum US-Einwanderungsrecht. Keine Beratung zu deutschem, österreichischem oder Schweizer Recht. Das Lesen dieser Seite begründet kein Mandatsverhältnis; über die Erteilung eines Visums entscheidet allein das US-Konsulat. Verantwortlich für den Inhalt: Thomas Plan, Attorney at Law (New York) · keine Zulassung als Rechtsanwalt nach der BRAO · 215 Main Street, Penn Yan, NY 14527, USA · +1 315 575 4205.