Antwort innerhalb eines Werktags · Attorney at Law (New York)

Der E-2-Antrag am US-Generalkonsulat Frankfurt

Wer in Deutschland ein E-Visum will, fährt nicht nach Berlin, sondern nach Frankfurt, in den Nordend, Gießener Straße 30, wo das Generalkonsulat eine eigene Abteilung dafür unterhält: die E-Visa Unit, zuständig für die ganze Republik, im Haushaltsjahr 2025 rund 3.300 E-2-Visa, die Ehepartner mitgezählt, die Kinder, die entsandten Mitarbeiter. Was Frankfurt von den anderen unterscheidet, ist die Mappe — genauer: ihre Dünne. Tab 1a bis 3b, in dieser Reihenfolge und keiner anderen, und seit dem Juli 2024 nicht mehr als dreißig Seiten, einseitig bedruckt, nichts verkleinert, nichts doppelt. Formulare, Firmenbrief und Lebenslauf zählen nicht mit; alles andere zählt.

Frankfurt — Eckdaten (deutsche Fassung der Konsulatsseite, abgerufen am 29. August 2026)

Anschrift
U.S. Consulate General Frankfurt, NIV Section, Attention: E VISA UNIT, Gießener Straße 30, 60435 Frankfurt am Main
Einreichung
Originalmappe per Post und dieselbe Mappe als gescannte PDF-Datei ≤ 5 MB per E-Mail
Seitengrenze
„Seit dem 04. Juli 2024 akzeptiert das U.S. Konsulat in Frankfurt keine E-Visumsanträge mehr, die 30 Seiten überschreiten!“ — einseitig; „Tab 1a-1d werden nicht auf die Beschränkung der Seitenanzahl angerechnet.“
Geschäftsplan
„Einen Geschäftsplan (maximal 5 Seiten), einschließlich einer 5-Jahres Vorausberechnung im Format einer Gewinn-/ Verlustrechnung“ — für Neugründungen und Unternehmen unter 2 Jahren
Bearbeitung
„Die Bearbeitungszeit für eine Erstregistrierung oder Verlängerung des Firmen-E-Status beträgt etwa 60 Tage.“
Visum für Deutsche
bis zu 60 Monate; keine Reziprozitätsgebühr

Das Verfahren, Stufe für Stufe

Stufe 1 — die Registrierung. Erst das Formular DS-160, dann das Profil auf ustraveldocs, dann die MRV-Gebühr. Dann geht die Mappe zweimal hinaus, am selben Tag: einmal auf Papier, im Umschlag, per Post an die E Visa Unit, und einmal als eine einzige PDF-Datei, höchstens 5 MB, per E-Mail — dieselbe Mappe, zweimal, denn so will es Frankfurt. Sie folgt einer vorgeschriebenen Reihenfolge von Registern, die das Konsulat Tabs nennt, und „Anträge, die dem untenstehenden Format nicht entsprechen, könnten von der E-Visa Unit abgelehnt werden.“ Das Konsulat schreibt das mit Ausrufezeichen. Dreißig Seiten, einseitig; die Tabs 1a bis 1d — der Firmenbrief darunter, der Lebenslauf — bleiben ungezählt.

Tab 1a
Lichtbild nach US-Vorgabe · DS-160-Bestätigungsseite · Beleg über die MRV-Gebühr · Fotokopie der biometrischen Passseite
Tab 1b
vollständig ausgefülltes Formular DS-156E für den Hauptantragsteller, unterschrieben vom Antragsteller oder der Firmenvertretung; Formular G-28, wenn Sie anwaltlich vertreten sind
Tab 1c
der Firmenbrief, „der die Firma, Position und den Antragsteller beschreibt“. Er muss alle Voraussetzungen des E-Visums im Einzelnen abhandeln: dass der Investor bereits investiert hat oder dabei ist zu investieren (9 FAM 402.9-6(B)); dass das Unternehmen den Betrieb aufgenommen hat oder kurz vor der Eröffnung steht (6(C)); dass die Investition beträchtlich ist (6(D)); dass sie die Marginalitätsgrenze übersteigt und das erzielte Einkommen deutlich über dem liegt, was Investor und Familie zum Leben brauchen (6(E)); und dass der Antragsteller eine Führungs- oder Vorgesetztenposition innehat oder über Fähigkeiten verfügt, die für den Firmenablauf notwendig sind (402.9-7(A)). War das Unternehmen früher schon für den E-Status qualifiziert, gehören Datum und Ort der Erstregistrierung hinein. Und ein Absatz zur eindeutigen Absicht, die USA nach Ablauf des E-Status wieder zu verlassen.
Tab 1d
Lebenslauf; Organigramm, „welches die Managementlinie zeigt“; bei essentiellen Mitarbeitern der Nachweis der besonderen Fähigkeiten und die Dauer des Projekts, für das sie gebraucht werden
Tab 2a
Geschäftsplan von höchstens fünf Seiten, einschließlich einer einseitigen Fünfjahresvorausberechnung als Gewinn- und Verlustrechnung, die zeigt, dass innerhalb von fünf Jahren ein Gewinn zu erwarten ist (Frankfurt bezieht das auf Neugründungen und Firmen unter zwei Jahren); Steuererklärungen der letzten zwei Jahre, falls das Unternehmen bereits besteht; Gewinn- und Verlustrechnung seit Jahresanfang
Tab 2b
Nachweis, dass mindestens 50 % der letztendlichen Eigentümer Staatsangehörige eines Vertragslandes sind, und zwar für jede Gesellschaft der Eigentümerkette: Gründungsurkunde, Aktienbuch, Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste und Ausweiskopien der Eigentümer. Anteile in der Hand eines Inhabers der Alien Registration Card zählen dabei nicht mit.
Tab 2c
Nachweis, dass der Antragsteller bereits investiert hat oder gerade investiert, und dass das Unternehmen real existiert und startbereit ist. „Passive Investitionen werden NICHT anerkannt!“
Tab 3a
Nachweis, dass die Investition beträchtlich ist; „als Nachweis der Mitarbeiter werden nur die Mitarbeiter berücksichtigt, die auf den Gehaltsabrechnungen stehen“
Tab 3b
Nachweis, dass die Investition die Marginalitätsgrenze überschreitet und einen wesentlichen Beitrag zur amerikanischen Wirtschaft leistet. „Verdienste/ Einnahmen außerhalb der USA zählen hierbei NICHT.“

Stufe 2 — das Gespräch. Ist die Registrierung bearbeitet, meldet sich der Posten zur Terminvergabe; Frankfurt veranschlagt dafür etwa 60 Tage. Mitzubringen sind das ausgedruckte Terminbestätigungsschreiben, die DS-160-Bestätigungsseite, ein Lichtbild, das nicht älter als sechs Monate ist, sowie der aktuelle und alle früheren Reisepässe. „Alle Anträge, bei denen ein oder mehrere dieser Elemente fehlen, werden abgelehnt.“

Verlängerungen. Unternehmen mit 25 oder mehr Festangestellten in den USA können ihre Registrierung auf einem verkürzten Weg per E-Mail erneuern.

Worauf es bei der Mappe ankommt

Frankfurt ist genau, und wie die Mappe gebaut ist, entscheidet mit: die Reihenfolge, das Papier, die Seitenzahl unten rechts. Aber die E-Visa Unit hakt nicht bloß ab. Hinter dem Glas sitzt jemand, der sich ein Bild macht — ob der Mensch, dessen Pass hier liegt, dieses Unternehmen führen kann, ob er es kennt, ob es ihm gehört. Von der ersten Seite an soll die Mappe deshalb eines sagen, und nur das: Hier weiß jemand, was er tut. Kurz. Belegt. Echt. Keine Prospekte, keine Fotos vom Ladenschild, kein Fett — Rechnungen, Kontoauszüge, Verträge, in der Ordnung, die vorgeschrieben ist.

Der Firmenbrief steht außerhalb der dreißig Seiten und ist doch ihr Kern: Er erzählt den Fall von vorn bis hinten, Prüfstein für Prüfstein, so, dass am Ende keine Frage übrig ist. Denn jede Frage, die die Mappe offenlässt, kommt zurück — vorher als Nachforderung per Post, nachher als gelbes Blatt mit der Nummer 221(g). Das ist schriftliche Anwaltsarbeit, nichts anderes. Ein Unternehmen aufzubauen, das wächst, ist das eine. Es einem Fremden auf dreißig Seiten zu erklären, in einer Reihenfolge, die er sich nicht ausgesucht hat, das andere.

Wenn etwas schiefgeht

Wird Ihnen am Schalter ein 221(g)-Blatt in die Hand gedrückt, ist der Antrag abgelehnt — vorläufig, auf Widerruf, bis Sie nachreichen, was auf dem Blatt angekreuzt ist. Eine Entscheidung in der Sache ist das nicht; es ist ein Zettel. Was dann zu tun ist und woran es hängt: Antrag abgelehnt.

Anfrage per E-Mail

Schreiben Sie uns an [email protected] — Ihr Anliegen im Überblick genügt; vertrauliche Einzelheiten und Unterlagen erst, wenn das Mandat steht. Sie erhalten binnen eines Werktags eine Antwort, auf Deutsch oder Englisch, und sie sagt Ihnen, ob das E-2 in Ihrem Fall eine Prüfung wert ist und was wir als Nächstes sehen müssten.

Quellen

  1. US-Generalkonsulat Frankfurt, „Handelstreibende und Investoren im Rahmen des Handelsabkommens“, deutsche Fassung, abgerufen am 29. August 2026 (alle wörtlichen Zitate). ustraveldocs.com/de/de
  2. US-Außenministerium, Gegenseitigkeitsplan Deutschland; „Fees for Visa Services“; abgerufen am 11. September 2026.
  3. US-Außenministerium, monatliche Erteilungszahlen für Nichteinwanderungsvisa nach Posten und Staatsangehörigkeit, Haushaltsjahr 2025 (vorläufig).
  4. 9 FAM 402.9, CT:VISA-2190 vom 17. Februar 2026. fam.state.gov