Antwort innerhalb eines Werktags · Attorney at Law (New York)

Für Unternehmer, die in den USA selbst etwas aufbauen wollen.

1 · Für wen wir arbeiten

E2Pathway richtet sich an Gründer, Selbstständige und Inhaber kleiner und mittelständischer Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. An Menschen, die in den USA einen Betrieb gründen, ein bestehendes Unternehmen übernehmen oder ihr Geschäft erweitern möchten — und dabei selbst unternehmerische Verantwortung tragen.

Ob Beratungsunternehmen, Handwerksbetrieb, Fachhandel oder kleiner Produktionsbetrieb: Ausgangspunkt unserer Beratung ist Ihr konkretes Vorhaben. Was soll das Unternehmen leisten? Welche Rolle werden Sie darin übernehmen? Was muss geklärt sein, bevor Sie Verträge schließen und Kapital binden?

Wer ein eigenes Unternehmen aufbaut, entscheidet häufig zugleich über die Zukunft seiner Familie. Die Investition, der Umzug und der laufende Betrieb müssen zusammenpassen. Deshalb betrachten wir den E-2-Antrag im Zusammenhang mit den Entscheidungen, die Sie als Unternehmer treffen müssen. Sie können sich an uns wenden, wenn Sie noch planen, ebenso wie mit einem bereits konkreten Gründungs- oder Übernahmevorhaben.

2 · Selbst gegründet, selbst investiert

Thomas Plan geht eine Kleinstadtstraße mit Backsteinfassaden und Ladenfronten entlang und blickt nach oben.
Thomas Plan in Penn Yan, New York, September 2026.

Thomas Plan ist in Berlin aufgewachsen und in die Vereinigten Staaten gekommen, um beim Pflichtverteidigerbüro des Yates County mitzuarbeiten, in der Finger-Lakes-Region im Norden des Staates New York — Seen, Weinberge, Kleinstädte, ein Gerichtsgebäude aus Sandstein. Er blieb, wurde 2024 in New York zugelassen und beschloss, seine Kanzlei hier aufzubauen.

Für den Aufbau seiner Kanzlei setzte er eigenes Kapital ein und stellte seinen E-2-Antrag beim US-Generalkonsulat in Frankfurt. Er kennt damit auch die Perspektive des Antragstellers: Es geht um ein Unternehmen, in das man Zeit, Geld und persönliche Erwartungen investiert hat.

Diese Erfahrung prägt E2Pathway. Gerade bei einem kleinen oder inhabergeführten Betrieb sind die Entscheidungen unmittelbar: Der Inhaber plant die Investition, organisiert den Aufbau und trägt das Risiko. Unsere Beratung soll ihm dabei helfen, die rechtlichen Anforderungen zu verstehen und die nächsten Schritte in einer sinnvollen Reihenfolge anzugehen.

Thomas Plan schreibt an seinem Schreibtisch im Büro.
Das Büro an der Main Street 215 in Penn Yan.

Das Büro liegt an der Main Street 215 in Penn Yan, einer kleinen Stadt am Nordende des Keuka Lake. Deutschland, Österreich und die Schweiz sind uns gewöhnlich sechs Stunden voraus; deshalb beginnt unser Tag um halb acht, wenn es in Frankfurt, Wien und Bern halb zwei ist.

Hier arbeiten wir selbst als kleine, inhabergeführte Kanzlei. Der Aufbau eines eigenen Betriebs ist für uns tägliche Praxis. Mit E2Pathway begleiten wir Unternehmer, die ihren eigenen Schritt in die Vereinigten Staaten vorbereiten.

3 · Persönliche Beratung mit klarem Schwerpunkt

E2Pathway ist das auf E-2-Verfahren ausgerichtete Beratungsangebot von Tom Plan Law, PLLC. Thomas Plan führt Ihr Mandat persönlich. Sie besprechen Ihr Vorhaben direkt mit dem Anwalt, der die rechtliche Prüfung übernimmt und Ihren Antrag vorbereitet — auf Deutsch oder Englisch.

Für unsere Mandanten soll jederzeit nachvollziehbar sein, was als Nächstes ansteht: welche Unterlagen benötigt werden, welche Fragen noch offen sind und welche Entscheidungen zunächst vorbereitet werden müssen. Dazu gehören ein klar vereinbarter Beratungsumfang, verständliche Erläuterungen und eine ehrliche Einschätzung der Schwierigkeiten Ihres Vorhabens.

Unsere Beratung bei E2Pathway betrifft das US-Einwanderungsrecht. Wir beraten nicht im Steuerrecht oder im deutschen, österreichischen oder Schweizer Recht. Wir schreiben Ihren Businessplan nicht, sondern prüfen ihn im Hinblick auf das E-2-Verfahren. Sollte eine andere Visumkategorie besser zu Ihrem Vorhaben passen, sprechen wir das an. Ein bestimmtes Ergebnis versprechen wir nicht.

4 · Der Mensch hinter der Kanzlei

Thomas Plan im dunklen Mantel vor einem Backsteingebäude; über der Tür hängt eine amerikanische Flagge.
Thomas Plan, Attorney at Law (New York)

Thomas Plan wurde in Kendal geboren, am Rand des englischen Lake District, und wuchs in Berlin auf, zwischen zwei Sprachen; Deutsch und Englisch sind ihm beide Muttersprache. Vor dem Recht war er Lehrer — erst an Schulen in Großbritannien und Berlin, dann für Studenten, die sich auf die Sprachprüfungen der deutschen Universitäten vorbereiteten. Er studierte Rechtswissenschaft an der Swansea University in Wales und wurde 2024 in New York zugelassen (Appellate Division, Third Department, Registrierungsnummer 6141113). Heute bearbeitet er jeden Fall von E2Pathway selbst. Außerhalb des Büros hört er klassische Musik, kauft an den Hofständen der Finger Lakes ein und liest Cicero und Quintilian.

Zulassung im Anwaltsverzeichnis des Staates New York

Die Abgrenzung, ausgeschrieben

Die gerahmte Urkunde über die Zulassung als Attorney im Staat New York, ausgestellt auf Thomas Plan.
Zulassungsurkunde der Appellate Division des Supreme Court of the State of New York, Third Judicial Department, 2024.

Thomas Plan ist Attorney at Law, zugelassen im Staat New York; Aufsichtsbehörde ist die Appellate Division, Third Department, Berufsrecht die New York Rules of Professional Conduct (22 NYCRR Part 1200). Keine Zulassung als Rechtsanwalt nach der Bundesrechtsanwaltsordnung, keine Mitgliedschaft in einer deutschen, österreichischen oder Schweizer Rechtsanwaltskammer. Wir beraten ausschließlich zum US-Einwanderungsrecht. „Rechtsanwalt“ ist ein geschützter Titel; wir führen ihn nicht.

Sie planen ein Unternehmen in den USA?

Schreiben Sie uns an [email protected], was Sie gründen, übernehmen oder erweitern möchten und wie weit Ihre Planung ist. Ein kurzer Überblick genügt; vertrauliche Einzelheiten und Unterlagen erst nach Abstimmung. Sie erhalten innerhalb eines Werktags eine Antwort auf Deutsch oder Englisch mit einem Vorschlag für den nächsten Schritt.

Beratung ausschließlich zum US-Einwanderungsrecht. Keine Beratung zu deutschem, österreichischem oder Schweizer Recht. Das Lesen dieser Seite begründet kein Mandatsverhältnis; über die Erteilung eines Visums entscheidet allein das US-Konsulat. Verantwortlich für den Inhalt: Thomas Plan, Attorney at Law (New York) · keine Zulassung als Rechtsanwalt nach der BRAO · 215 Main Street, Penn Yan, NY 14527, USA · +1 315 575 4205.