Impressum
Dieses Impressum gilt für beide Sprachfassungen dieser Website (e2pathway.com und die Seiten unter /de-…). Ob § 5 DDG auf einen Anbieter aus einem Drittstaat unmittelbar anwendbar ist, ist ungeklärt; die Informationspflichten ergeben sich jedenfalls aus Art. 246a EGBGB und § 5a UWG, und wir erfüllen sie freiwillig vollständig.
1 · Anbieter
E2Pathway ist eine Geschäftsbezeichnung von Tom Plan Law, PLLC, einer Professional Limited Liability Company nach dem Recht des Staates New York, USA
Vertretungsberechtigt: Thomas Plan, Attorney at Law
215 Main Street, Penn Yan, NY 14527, USA (kein Postfach)
E-Mail: [email protected] · Telefon: +1 315 575 4205
2 · Berufsrechtliche Angaben
Berufsbezeichnung: Attorney at Law, verliehen im Staat New York, Vereinigte Staaten von Amerika. Zulassung seit 2024, Registrierungsnummer 6141113; nachprüfbar im öffentlichen Anwaltsverzeichnis des New York State Unified Court System: Attorney Online Services. Aufsichtsstelle: Appellate Division of the Supreme Court of the State of New York, Third Department, und deren Attorney Grievance Committee. Berufsrechtliche Regelungen: New York Rules of Professional Conduct, 22 NYCRR Part 1200 (in der Fassung vom 1. Juli 2026), abrufbar unter nycourts.gov; 22 NYCRR Part 1215 (Mandatsvertrag); 22 NYCRR Part 137 (Gebührenschlichtung).
3 · Abgrenzung
Thomas Plan ist Attorney at Law, zugelassen im Staat New York (USA). Es besteht keine Zulassung als Rechtsanwalt nach der Bundesrechtsanwaltsordnung und keine Mitgliedschaft in einer deutschen, österreichischen oder Schweizer Rechtsanwaltskammer. Die Beratung erfolgt ausschließlich zum US-Einwanderungsrecht. Eine Beratung zu deutschem, österreichischem oder Schweizer Recht findet nicht statt.
4 · Verantwortlich für den Inhalt
Verantwortlich im Sinne von § 18 Abs. 2 MStV und für den Inhalt aller Seiten (Rule 7.1(d) der New York Rules of Professional Conduct): Thomas Plan, Attorney at Law, Anschrift wie oben.
5 · Verbraucherschlichtung
Für Honorarstreitigkeiten steht in New York das Gebührenschlichtungsprogramm nach 22 NYCRR Part 137 offen; darauf weisen wir im Mandatsvertrag hin. Ein Link zur OS-Plattform der EU entfällt; die Plattform wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt.
6 · Angaben für Österreich
Nach § 5 ECG und § 25 MedienG: Medieninhaber und Herausgeber wie unter 1. Unternehmensgegenstand: Rechtsberatung ausschließlich zum US-Einwanderungsrecht durch einen im Staat New York zugelassenen Attorney at Law. Grundlegende Richtung: Information über das E-2-Investorenvisum der Vereinigten Staaten.
7 · Angaben für die Schweiz
Nach Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG: Anbieterin, Anschrift und Kontaktdaten wie unter 1.