Was wir für Sie tun — und in welcher Reihenfolge.
Wir führen E-2-Verfahren: von der ersten Einordnung bis zur Entscheidung im Konsulat und auf Wunsch durch das erste Jahr danach. Nichts anderes. Unser Angebot ist deshalb eine Treppe, keine Preisliste: Jede Stufe setzt auf der vorigen auf, und Sie steigen dort ein, wo Sie stehen. Was es kostet, steht auf der Honorarseite.
1 · Die Treppe
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Eignungscheck
Für alle, die überlegen
Schildern Sie uns Ihr Vorhaben in ein paar Sätzen. Sie erhalten binnen eines Werktags eine Antwort, ob sich eine Prüfung lohnt — und wenn nicht, warum.
kostenlos
- 1
Das Erstgespräch
Für alle, die es ernst meinen
60 Minuten per Video mit Thomas Plan, vorab ein kurzer Fragebogen, danach eine schriftliche Einschätzung binnen zwei Werktagen.
470 USD · angerechnet
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Paket Antrag
Unternehmen und Plan stehen
Strategie, Nachweiskette zur Mittelherkunft, Firmenbrief, Formulare, die Mappe im Format Ihres Konsulats, Vorbereitung auf das Gespräch, Ehepartner und Kinder, eine 221(g)-Antwort.
8.700 USD
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Paket Aufbau
Das Unternehmen muss erst entstehen
Alles aus dem Paket Antrag, dazu: der E-2-gerechte Geschäftsplan, Gründung der US-Gesellschaft, EIN, Registered Agent, Begleitung beim Bankkonto.
11.700 USD
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Das erste Jahr
Nach der Erteilung
Quartalsgespräche, die laufende Beweisakte für die Verlängerung, Prüfung jeder Änderung im Unternehmen, Bereitschaftsprüfung im zwölften Monat.
2.400 USD im Jahr
- +
Einzelleistungen
Für bestehende Mandanten
Mitarbeitervisum, Familie nachreichen, Verlängerung, Change of Status, weitere 221(g)-Antworten.
Festpreis, vorher genannt
2 · Das Mandat, Schritt für Schritt
Einordnung. Bevor Sie sich binden, sagen wir Ihnen, ob das E-2 zu Ihrer Lage passt, und wenn nicht, was stattdessen in Frage kommt. Das ist der Zweck des Erstgesprächs: ein Videogespräch, danach eine schriftliche Einschätzung mit den offenen Punkten, den nächsten Schritten in ihrer Reihenfolge, einem realistischen Zeitplan und den Kosten, mit denen zu rechnen ist.
Struktur. Wir legen mit Ihnen fest, wie das Unternehmen aufgesetzt wird, damit es das Visum trägt: Eigentumsverhältnisse, Kontrolle, die Reihenfolge von Gründung, Konto und Investition, und was davon später in der Mappe nachweisbar sein muss. Im Paket Aufbau übernehmen wir die Gründung selbst; im Paket Antrag prüfen wir, was Sie schon haben.
Unterlagen. Wir prüfen Ihren Geschäftsplan aus der Sicht des Konsulats, nicht aus der einer Bank, und sagen Ihnen, was zu ändern ist. Wir bauen mit Ihnen die Nachweiskette zur Mittelherkunft, von der rechtmäßigen Quelle bis zum US-Konto, ohne Lücke. Und wir sagen Ihnen, welche Unterlagen in welcher Form entstehen müssen, damit sie in die Mappe passen, die Ihr Konsulat verlangt.
Antrag. Wir bereiten die Formulare vor, schreiben den Firmenbrief, der jedes Element von 9 FAM 402.9 abhandelt, stellen die Mappe im Format des zuständigen Konsulats zusammen — dreißig Seiten als PDF in Frankfurt, per E-Mail in Wien, mit den vorgeschriebenen Anhängen in Bern — und reichen ein.
Das Gespräch. Anwälte sind an keinem der drei Posten zum Gespräch zugelassen; deshalb ist die Vorbereitung unsere Vertretung in diesem Schritt. Wir gehen die Fragen mit Ihnen durch, auf Deutsch, an Ihrer Mappe entlang.
Nach der Entscheidung. Kommt ein 221(g)-Blatt, prüfen wir die Nachforderung und antworten darauf; eine Antwort ist in beiden Paketen enthalten. Kommt eine Ablehnung in der Sache, erhalten Sie von uns eine schriftliche Analyse der Gründe, ohne weiteres Honorar. Was danach gilt, steht auf der Honorarseite in derselben Schrift wie alles andere.
3 · Das erste Jahr
Das Visum ist erteilt, das Unternehmen läuft, und in zwei Jahren steht die erste Verlängerung an, bei der das Konsulat prüft, ob Sie getan haben, was der Antrag versprochen hat. Die meisten Verlängerungen scheitern nicht an der Rechtslage, sondern an der Aktenlage: Die Belege für das erste Jahr wurden nie gesammelt.
Deshalb gibt es für Mandanten, die uns über die Erteilung hinaus behalten möchten, eine laufende Begleitung zu einem festen Jahreshonorar: ein Gespräch im Quartal; die Beweisakte für die Verlängerung, die wir aus Ihren laufenden Unterlagen aufbauen; die Prüfung, ob eine Änderung im Unternehmen dem Status schadet, bevor Sie sie vornehmen; und im zwölften Monat eine Bereitschaftsprüfung, die sagt, was bis zur Verlängerung noch fehlt.
4 · Was wir nicht tun
Wir beraten ausschließlich zum US-Einwanderungsrecht, und innerhalb dessen zum E-2. Wir beraten nicht im US-Steuerrecht und nicht im deutschen, österreichischen oder Schweizer Recht; dafür arbeiten wir mit Beratern auf beiden Seiten zusammen und sagen Ihnen, wann Sie sie brauchen. Wir versprechen kein Ergebnis: Über die Erteilung entscheidet allein das Konsulat. Und wir nehmen Fälle nicht an, von denen wir Ihnen abraten würden.
5 · Wie wir arbeiten
Vollständig aus der Ferne: Videogespräche zu mitteleuropäischen Zeiten, denn unser Büro ist von 7:30 bis 17:00 Uhr Ostküstenzeit geöffnet, das sind 13:30 bis 23:00 Uhr in Berlin, Wien und Zürich. Unterlagen über ein verschlüsseltes Portal, in dem Sie jederzeit sehen, wo der Fall steht und was noch fehlt. Auf jede Nachricht eine Antwort binnen eines Werktags. Ein Anwalt, Thomas Plan selbst, für das ganze Verfahren. Feste Honorare, an sichtbaren Meilensteinen verdient.
