Unsere Einschätzung — Die gebundene Mappe, die schon in der Hand überzeugte, ist Geschichte; dafür sparen Mandanten Porto und Druck. Die 30 Seiten gelten weiter, und der Scan ist jetzt die einzige Fassung, die der Beamte sieht.
Was sich ändert
Bis September 2026 wollte Frankfurt die Mappe zweimal: einmal auf Papier, per Post an die E-Visa Unit, und einmal als PDF per E-Mail. Das Konsulat hat diese Regel jetzt gestrichen. Auf seiner Seite bei ustraveldocs heißt es unter „Einreichung“:
„Seit dem 21. September 2026 müssen Unternehmen, die eine Erstregistrierung oder die Verlängerung ihrer Registrierung beantragen, lediglich eine elektronische Kopie des Antrags als PDF einreichen.“
Die Datei darf höchstens 5 MB groß sein. Alles andere bleibt: die Reihenfolge der Tabs 1a bis 3b, die Grenze von dreißig einseitig bedruckten Seiten, der Geschäftsplan von höchstens fünf Seiten und die Bearbeitungszeit von etwa sechzig Tagen.
Damit zieht Frankfurt mit Wien und Bern gleich, die den Antrag seit Jahren nur elektronisch annehmen.
Unsere Einschätzung
Als Anwalt trauert man der Mappe ein wenig nach. Ein sauber gebundener Antrag, mit Registern, die man sieht und greift, überzeugt schon, bevor er aufgeschlagen ist: Der Konsularbeamte hält ihn in der Hand und weiß, dass hier jemand gearbeitet hat. Diese erste Überzeugung fällt jetzt weg; am Bildschirm sind alle Mappen gleich dick.
Für den Mandanten überwiegt der Vorteil. Die Sendung nach Frankfurt entfällt, mit ihr Porto, Druck und Bindung, und die Mappe liegt am Tag des Versands im Konsulat statt zwei Tage später. Eine Erleichterung also, aber eine kleinere, als es aussieht. Der Umschlag war nie das Problem; die dreißig Seiten sind es. Die gelten unverändert, und sie gelten jetzt für eine Datei, die sich nicht mehr durch ein schönes Original ergänzen lässt. Wer bisher darauf vertraute, dass die Papierfassung sauber ist und der Scan nur Beiwerk, muss umdenken: Der Scan ist der Antrag.
Drei Dinge folgen daraus. Erstens muss die PDF-Datei lesbar sein, in der richtigen Reihenfolge, mit erkennbaren Tabs, ohne gekippte oder abgeschnittene Seiten. Zweitens zählt das Konsulat die Seiten in der Datei; mehrere verkleinerte Dokumente auf einer Seite waren schon vorher verboten und fallen in einer PDF sofort auf. Drittens muss die Datei unter 5 MB bleiben, was bei dreißig gescannten Seiten mit Kontoauszügen und Verträgen nicht von selbst passiert. Eine Auflösung von 150 bis 200 dpi in Schwarzweiß reicht in der Regel; Farbe nur dort, wo sie etwas zeigt, etwa bei Stempeln.
Auf der deutschen Seite des Konsulats steht übrigens an einer Stelle noch der alte Satz, der Antrag sei „per Post“ einzureichen. Maßgeblich ist der neuere Abschnitt „Einreichung“ mit dem Datum. Wir haben beim Konsulat um Klarstellung gebeten und tragen die Antwort hier nach.
Was jetzt zu tun ist
Wer seine Mappe gerade fertigstellt, schickt keine Papierfassung mehr. Wer schon per Post eingereicht hat, muss nichts nachholen; das Konsulat verlangt die PDF-Datei ab dem Stichtag für neue Anträge. Wie die Mappe aufgebaut sein muss, steht auf unserer Seite zum Antrag in Frankfurt.