Washington · 17. Oktober 2026

Washington liest mit: was Ihre Konten, 315 USD und ein Foto über Sie verraten

Seit zehn Jahren fragt Amerika nach den Konten in den sozialen Medien, erst freiwillig, dann als Pflicht. Was dahintersteht, was im Oktober 2026 gilt, was geprüft wird und was die Einreise eine Familie kostet.

Unsere Einschätzung — E-Visa stehen auf keiner der neuen Listen, aber die Kennungen aus dem DS-160 liegen dem Beamten vor, und bei einem Investor gehören die Konten oft zum Unternehmen selbst. Die Gebühren sind überschaubar; offen ist nur, ob die 250 USD schon erhoben werden.

Warum Washington in die Profile sieht

Die Frage nach den sozialen Medien ist älter als die jetzige Regierung. Die Grenzbehörde CBP schlug im Juni 2016 ein freiwilliges Feld im ESTA-Antrag vor, und das Haushaltsamt gab es im Dezember frei. Wer das Feld leer ließ, dem sollte daraus nach den Worten der Behörde keine „negative interpretation or inference“ entstehen.1 Drei Jahre später wurde aus der Bitte eine Pflicht, und zwar für fast alle, die ein Visum beantragen. Das Formular DS-160 fragt seit dem 31. Mai 2019 nach allen Kennungen der letzten fünf Jahre, zum Zweck, wie das Außenministerium schrieb, der „identity resolution and vetting“ nach den gesetzlichen Maßstäben für das Visum.2 Ausgenommen sind Diplomaten und Beamte internationaler Organisationen. Investoren mit E-Visum sind es nicht.2

Dann kam der Januar 2025. Die Verordnung 14161 verlangt, dass man jeden Einreisenden „to the maximum degree possible“ prüft und niemanden einlässt, der eine feindselige Haltung gegen Bürger, Kultur, Regierung und Gründungsgrundsätze des Landes mitbringt.3 Das Wort Sozialmedien kommt in ihr nicht vor, aber jede spätere Maßnahme beruft sich auf sie. Studenten müssen seit Juni 2025 ihre Profile öffentlich schalten, zur Profilschau, die das Ministerium „online presence review“ nennt, Fachkräfte mit H-1B samt Familie seit Dezember, zehn weitere Klassen seit März 2026 und Journalisten wie Berufstätige aus Kanada und Mexiko seit dem 1. Oktober 2026.4 Ob die Behörde dabei Gefahren sucht oder Gesinnungen, lässt sie offen — genug, dass die Liste etwa alle drei Monate länger wird. E-Visa fehlen auf allen Listen.

Für ESTA ist der Weg noch nicht zu Ende. CBP schlug am 10. Dezember 2025 vor, das Feld zur Pflicht zu machen, mit fünf Jahren Konten, zehn Jahren E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Namen und Geburtsdaten von Eltern und Geschwistern, Fingerabdrücken, Iris und DNA, und den Antrag nur noch über das Telefon zuzulassen.5 Einwände konnte man bis zum 9. Februar 2026 einreichen, und seither ist im Federal Register, dem Amtsblatt des Bundes, nichts erschienen; die Behörde bereite, heißt es, einen schmaleren Entwurf vor.5 Das Feld ist also bis heute freiwillig, und nur das Foto, das der Reisende von sich selbst hochlädt, gilt schon.

Was die Einreise kostet

PostenBetragGrundlage
ESTA, je Reisender, zwei Jahre gültig40,62 USD seit 16. Oktober 202691 FR 625346
Antragsgebühr E-1/E-2, je Person, nicht erstattbar315 USD22 CFR 22.17
Gegenseitigkeitsgebühr bei ErteilungDeutschland 0, Österreich 0, Schweiz 125 USDReciprocity Schedule7
Visa Integrity Fee, je Personmindestens 250 USD; Erhebung nicht belegtP.L. 119-21, § 1000078
Familie zu viert, Deutschland oder Österreich1.260 USD; mit Integrity Fee 2.260 USDRechnung
Familie zu viert, Schweiz1.760 USD; mit Integrity Fee 2.760 USDRechnung

Die Antragsgebühr von 315 USD fällt für jedes Familienmitglied an, auch bei Ablehnung.7 Die ESTA-Gebühr betrug lange 14 USD, seit Mai 2022 dann 21, seit dem 30. September 2025 40, und seit diesem Jahr steigt sie jedes Jahr mit der Inflation.6 Die Integrity Fee steht im Gesetz vom 4. Juli 2025, aber das Heimatschutzministerium schrieb am 22. Juli, sie werde „in a future publication“ eingeführt, und erschienen ist bis heute nichts.8 Mandanten, die sie am Schalter bezahlt haben, bitten wir um Nachricht.

Was geprüft wird

Jeder E-Antragsteller erscheint seit dem 1. Oktober 2025 persönlich, auch das dreijährige Kind, denn den Verzicht auf das Gespräch hat das Ministerium gestrichen, als Praxis des Hauses, nicht durch Gesetz, und beantragt wird nur noch am Posten des Wohnsitzes;9 die Grenzbehörde aber fotografiert seit dem 26. Dezember 2025 jeden Ausländer bei der Ein- wie bei der Ausreise, ohne Ausnahme für E-2 oder ESTA, so dass der Beamte das Gesicht kennt, ehe er den Namen liest.10

Die Kennungen aus dem DS-160 liegen dem Beamten ohnehin vor, und dass E-Visa dort fehlen, heißt nur, dass niemand verlangt, die Profile öffentlich zu schalten. Einen interessierten Beamten hält das nicht ab; das Ministerium selbst sagt, der Maßstab gelte „consistently across all visa applicants“.4 Hinzu kommt, was in anderen Klassen fehlt: Bei einem Investor gehören die sozialen Medien oft zum Unternehmen. Die Seite des Restaurants bei Instagram, das Profil der Gründerin bei LinkedIn, die Bewertungen bei Google belegen, dass der Betrieb wirklich und tätig ist, und sie müssen deshalb zur Mappe passen, in Rolle, Eigentum und Daten.

Unsere Einschätzung

Die Grenze der Meinungsfreiheit verläuft an der Grenze. Wer im Ausland ein Visum beantragt, kann die Ablehnung vor keinem amerikanischen Gericht angreifen, denn der Oberste Gerichtshof lässt seit 1972 jeden „facially legitimate and bona fide reason“ genügen.11 Wer aber rechtmäßig im Land ist, dem steht der Erste Verfassungszusatz zu wie einem Bürger, und das hat ein Bundesrichter in Boston am 30. September 2025 ohne Umschweife ausgesprochen, worauf ein Gericht in Kalifornien am 28. August 2026 die Vorschriften über Widerruf und Abschiebung für verfassungswidrig erklärt hat, soweit sie geschützte Rede treffen — beides Urteile erster Instanz, über die wohl noch die Berufungsgerichte entscheiden.12 Das Ministerium hat gleichwohl im Oktober 2025 sechs Visa wegen Beiträgen über den Mord an Charlie Kirk widerrufen, darunter das eines Deutschen.13 Gegen den Widerruf eines Visums gibt es nach dem Gesetz keinen Rechtsweg, außer im Abschiebeverfahren.13 Für den Investor heißt das: Das Recht ist auf seiner Seite, sobald er im Land ist; das Visum in seinem Pass ist es nicht.

Was jetzt zu tun ist

  • Beantworten Sie die Frage im DS-160 vollständig, auch für Konten, die Sie geschlossen haben; eine falsche Antwort wiegt schwerer als jeder Beitrag.
  • Löschen Sie nichts rückwirkend, und prüfen Sie, ob die öffentlichen Profile zum Antrag passen.
  • Rechnen Sie mit 315 USD je Person, in der Schweiz mit 440, und halten Sie vorsorglich 250 USD je Person für die Integrity Fee bereit.
  • Bei ESTA bleibt die Angabe der Konten freiwillig, aber was man dort angibt, muss später im DS-160 wiederkehren.

Quellen

  1. CBP, 60-Day Notice, 81 FR 40892 (23. Juni 2016), und 30-Day Notice, 81 FR 60014 (31. August 2016); OMB-Freigabe vom 19. Dezember 2016 (ICR 1651-0111); CBP, ESTA-FAQ: „without a negative interpretation or inference“. Abgerufen am 17. Oktober 2026. federalregister.gov
  2. US-Außenministerium, 60-Day Notice, 83 FR 13807 (30. März 2018), und 30-Day Notice, 83 FR 43951 (28. August 2018): „identity resolution and vetting purposes based on statutory visa eligibility standards“; in Kraft seit 31. Mai 2019; FAQ vom 4. Juni 2019 mit Ausnahmen nur für A-1, A-2, C-2, C-3, G-1 bis G-4, NATO-1 bis NATO-6. federalregister.gov
  3. Executive Order 14161 vom 20. Januar 2025, 90 FR 8451, Sec. 1(b) und 2. federalregister.gov
  4. US-Außenministerium, „Announcement of Expanded Screening and Vetting for Visa Applicants“ (Stand 18. September 2026): F, M, J seit 18. Juni 2025; H-1B, H-4 seit 15. Dezember 2025; A-3, C-3, G-5, H-3, K, Q, R, S, T, U seit 30. März 2026; I, TN, TD seit 1. Oktober 2026; „We apply this rigorous vetting standard consistently across all visa applicants.“ E-Visa werden nicht genannt. Abgerufen am 17. Oktober 2026. travel.state.gov
  5. CBP, 60-Day Notice, 90 FR 57208 (10. Dezember 2025), FR Doc. 2025-22461, OMB 1651-0111, Punkt 4 „High Value Data Elements“ und „ESTA Website Decommission“; Kommentarfrist bis 9. Februar 2026. Bis zum 17. Oktober 2026 keine 30-Day Notice im Federal Register; Fachpresse (Skift, 22. Mai 2026): CBP bereite eine engere Fassung vor; OMB-Bedingungen vom 26. Mai 2023: Sozialmedien „optional and will be clearly labeled as such“. federalregister.gov
  6. CBP, 91 FR 62534 (1. Oktober 2026): ESTA 40,62 USD seit 16. Oktober 2026 (17 + 10,62 + 13 USD); zuvor 87 FR 30769 (21 USD ab 20. Mai 2022) und 90 FR 42025 (40 USD ab 30. September 2025); Public Law 119-21, § 100014. federalregister.gov
  7. 22 CFR § 22.1, Posten 21(c) (315 USD, Stand 15. Oktober 2026); US-Außenministerium, Visa Reciprocity Schedule, Einträge E-1/E-2 für Deutschland (60 Monate, keine Gebühr), Österreich (60 Monate, keine Gebühr), Schweiz (48 Monate, 125 USD). Abgerufen am 17. Oktober 2026. ecfr.gov
  8. Public Law 119-21 vom 4. Juli 2025, § 100007 („not less than $250“, fällig bei Erteilung); DHS, 90 FR 34511, 34515 f. (22. Juli 2025), Abschnitt II.E: „requires cross-agency coordination before implementing; the fee will be implemented in a future publication“. Keine Umsetzungsveröffentlichung im Federal Register bis 17. Oktober 2026; keine Zeile in 22 CFR 22.1. federalregister.gov
  9. US-Außenministerium, Interview Waiver Update vom 25. Juli 2025 (wirksam 2. September 2025) und vom 18. September 2025 (wirksam 1. Oktober 2025): „applicants under the age of 14 and over the age of 79, will generally require an in-person interview“; E-Visa nicht unter den Ausnahmen. 22 CFR § 41.101(a)(1) (Antrag am Wohnsitzposten). travel.state.gov
  10. DHS/CBP, Final Rule „Collection of Biometric Data From Aliens Upon Entry to and Departure From the United States“, 90 FR 48604 (27. Oktober 2025), in Kraft seit 26. Dezember 2025; Ausnahmen nur für Personen unter 14 und über 79, Diplomaten, kanadische Besucher. federalregister.gov
  11. Kleindienst v. Mandel, 408 U.S. 753, 770 (29. Juni 1972); Department of State v. Muñoz, No. 23-334 (21. Juni 2024). law.cornell.edu
  12. AAUP v. Rubio, D. Mass., Urteil vom 30. September 2025 (Richter William G. Young); Stanford Daily Publishing Corp. v. Rubio, N.D. Cal., No. 25-cv-06618, Memorandum of Decision vom 28. August 2026: 8 U.S.C. §§ 1182(a)(3)(C)(iii), 1227(a)(4)(C)(i) und 1201(i) „violate the First and Fifth Amendments as applied to enforcement based on protected speech“. Rechtsmittel: nicht geprüft. splc.org
  13. US-Außenministerium, Mitteilungen auf X vom 14. Oktober 2025 (sechs Widerrufe; Argentinien, Südafrika, Mexiko, Brasilien, Deutschland, Paraguay), zitiert nach CBS News vom 14./15. Oktober 2025; 8 U.S.C. § 1201(i): „There shall be no means of judicial review … except in the context of a removal proceeding“. law.cornell.edu

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